Brandschutzbeauftragte/r für Erkelenz, Aachen & NRW

Jedes Unternehmen benötigt ein Brandschutzkonzept, um seine Mitarbeiter im Falle eines Feuers zu schützen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist ein Brandschutzbeauftragter. Dieser besitzt umfassende Kenntnisse über den Brandschutz im Betrieb und dient für die Kollegen als wichtiger Ansprechpartner.

Themen auf dieser Seite

Was ist eine Brandschutzordnung?

In jedem Unternehmen muss ein Konzept vorhanden sein, wie Mitarbeiter und Besucher im Ernstfall bei
einem Brand geschützt werden können. Jeder Betrieb ist dazu verpflichtet, nach DIN 14096 eine
Brandschutzordnung zu erstellen. Diese ist sehr komplex und in drei Teile gegliedert:

Teil A

Teil A betrifft alle Mitarbeiter und Besucher. Dabei handelt es sich um die Mindestanforderungen, die in jedem Betrieb erfüllt sein müssen. Um alle Mitarbeiter und Besucher zu informieren, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen, gibt es hierzu Aushänge im gesamten Betriebsgelände
(„Verhalten im Brandfall“).

Teil B

Ziel der Arbeitsschutzgesetze in Deutschland sind, den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit bestmöglich zu gewährleisten. Den notwendigen Rahmen dafür schafft die Gesetzeslage, doch die Umsetzung liegt in der Hand der jeweiligen Betriebe.

Teil C

Hier unterstützen wir Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Wissen und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter in den Bereichen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit für Industrie und Handwerk. Bei epu-Arbeitssicherheit finden Sie kompetente Ansprechpartner für eine bedarfsorientierte Arbeitsschutzberatung, die Arbeitsschutz-Unterweisung und viele weitere Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Ist ein Brandschutzbeauftragter für Unternehmen verpflichtend?

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nicht für alle Unternehmen Pflicht. Hier greifen unterschiedliche Regeln, zum Beispiel die Grundfläche des Betriebsgeländes. Auch Versicherungen können einen Brandschutzbeauftragten verlangen. In bestimmten Branchen ist ein Brandschutzbeauftragter wegen erhöhter Gefahren vorgeschrieben.

Wer bestellt einen Brandschutzbeauftragten?

Ein Brandschutzbeauftragter wird in der Regel vom Betrieb selbst festgelegt. Das Wissen zum Brandschutz erhält ein Brandschutzbeauftragter in der Fortbildung. Dort lernt er auch, wie man etwa einen Fluchtplan erstellen und Arbeitsplätze sicherer gestalten kann.

Kann jeder Brandschutzbeauftragter werden?

Ja, erforderlich ist hierfür lediglich die Brandschutzbeauftragter Fortbildung sowie eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse.

Wo liegt der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer?

Sowohl für Brandschutzbeauftragte, wie auch für Brandschutzhelfer, ist eine Fortbildung
erforderlich. Die Fortbildungen unterscheiden sich jedoch und beide Fachkundigen haben
unterschiedliche Aufgaben.

Ein Brandschutzbeauftragter ist direkt dem Arbeitgeber unterstellt und wirkt bei der Erstellung,
Ausarbeitung und Anpassung des Brandschutzkonzepts des Unternehmens mit. Ein Brandschutzhelfer ist mit der Brandschutzordnung des Betriebes vertraut und übernimmt bei einem Brand Aufgaben, die über seine eigentlichen Betriebstätigkeiten hinaus gehen. Im Brandfall benachrichtigt der Brandschutzhelfer die Feuerwehr, kontrolliert die Evakuierung, überprüft, ob sich noch Personen im Gebäude befinden und informiert die Feuerwehr beim Eintreffen über die Lage. In der Brandschutzhelfer Fortbildung erlernen sie zudem, Feuermeldeanlagen zu bedienen und kleinere
Brandherde mittels Feuerlöscher, Hydranten und Ähnliches selbst zu bekämpfen.

Noch Fragen?

Brandschutzordnung erstellen und ausarbeiten mit unserer Unterstützung!

epu-Arbeitssicherheit bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Prüfung rund um den Brandschutz in
Ihrem Betrieb! Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine zielgerichtete, individuelle Brandschutzordnung, die den geltenden Vorschriften entspricht. Da der Brandschutz an einige gesetzliche Vorgaben gebunden ist, ist die Einhaltung der Rechtslage unbedingt erforderlich. Hier unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an!